Bestattungsinstitut van Koeverden

Ratgeber Info-Box

Erbschaftsfragen & Verfügungen

Bitte beachten Sie: Wir dürfen Sie zu juristischen Fragen nicht beraten und empfehlen für das persönliche Gespräch gerne Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren.Sprechen Sie uns gerne an.

Erbschaftsfragen

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Die Erstellung eines Testaments ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser sein Vermögen nach seinen persönlichen Wünschen vererben möchte. Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Hierzu zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Das Testament

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann sich jedoch zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig verfassten Testament als vorteilhaft erweisen.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie nähere Informationen:

www.bmjv.de

 

Verfügungen

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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie dafür, dass in einem schwerwiegenden Krankheitsfall (oder nach einem Unfall) Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung sorgfältig umgesetzt werden. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Vorstellungen nicht äußern können, tritt die Patientenverfügung in Kraft, an die Ärzte und Pflegepersonal gebunden sind.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie sich zusätzlich absichern. Hierbei bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Wünsche im Krankheitsfall vertritt.

Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt darüber und mit den Menschen, die Ihnen nahestehen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

www.bmjv.de